Was ist bei einer Diebstahlversicherung für das Fahrrad zu beachten?

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Diebstahlversicherung Fahrrad - Fahrradschloss

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Bei einer Fahrrad Diebstahlversicherung handelt es sich versicherungstechnisch um eine Zusatzpolice im Rahmen der Hausratversicherung.
Die normale Hausratversicherung deckt immer nur einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme für Fahrräder ab, und der kann gerade bei teuren Marken Fahrräder zu gering sein. Im Rahmen der normalen Hausratversicherung wird darüber hinaus das Fahrrad nur vor Diebstahl geschützt, wenn es durch Einbruch aus aus einer verschlossenen Garage oder einem verschlossenen Kellerraum entwendet wurde.

Da bei der Anschaffung mehrerer Fahrräder heutzutage leicht Beträge über mehrere Tausend Euros zusammen kommen, ist der Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung und die Anschaffung eines sicheren Fahrradschlosses empfehlenswert. Da die durchschnittlichen Anschaffungspreise gerade für Markenräder oder gerade bei E-Bikes eher steigen droht bei Diebstahl ein herber finanzieller Verlust.

Will man den Diebstahl auf öffentlichen Straßen versichern, benötigt man eine zusätzliche Fahrradpolice im Rahmen seiner Hausratversicherung. Die Versicherung verlangt dann meist auch eine sicheres Fahrradschloss, das in der Regel VDS geprüft ist und einer dem Wert des Fahrrads entsprechender Sicherheitsstufe gerecht wird. Das Fahrrad muss auf öffentlichen Straßen immer mit einem anerkannten Schloss abgeschlossen werden.

Die HUK 24 versichert zum Beispiel einen einfachen Diebstahl, das heißt das Fahrrad befindet sich außerhalb eines verschlossenen Raumes, für ein Fahrrad im Wert von ca. 1000 EUR für ab ca. 50 € pro Jahr zusätzlich im Rahmen einer Hausratversicherung. Die Prämien sind abhängig von

  • der Versicherungssumme,
  • dem Wohnort sowie
  • dem beruflichen Status des Versicherungsnehmers.

Die Entschädigungsgrenze je Schadenfall kann zwischen 1 % bis 5 % der Hausrat-Versicherungssumme festgelegt werden. Bei Abschluss einer Fahrrad Police ist es wichtig, sicher zu stellen, dass man Dokumente zu dem versicherten Rad, aus denen der Hersteller, die Marke und die Rahmennummer hervorgehen, zum Beispiel die Original Rechnung, vorliegen hat.